Neue Qualitätsstufen Brände

Als Reaktion auf die neue EU-Verordnung hat Österreich zwei weitere Qualitätsstufen eingeführt. Neben der durch die EU-Verordnung definierten Kategorie Brand als Basis gibt es nun Edelbrand oder Edeldestillat und – an der Spitze der Qualitätspyramide – Österreichischer Qualitätsbrand oder Österreichischer Qualitäts-Edelbrand.


Ulrich Höfert, LK Vorarlberg 
Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe 15 / 2022 , S. 17

Die Vorgaben sind strenger als in der EU-Verordnung. Es gibt zusätzliche chemisch-analytische Vorgaben wie beim Qualitätsbrand (Limits beim Essig, Methanol, Fuselalkohole, Mindestalkoholgehalt uvm.). Aber eine geringfügige Süssung ist möglich (max. 4 g/L Zucker bzw. max. 5 g/L Extrakt/Höchstgrenze für Obstbrand laut EU-Verordnung 2019/787: höchstens 18 g/L, Höchstgrenze für Obstbrand in Deutschland laut AGeV: 10 g/L). 

Das Wort «Edelbrand» hat jetzt in Österreich eine gesetzlich definierte Bedeutung.

Neue Qualitätsstufe Österreichischer Qualitätsbrand

Die Bezeichnung gab es früher schon. Sie wurde aber jetzt strenger definiert. Die Vorgaben sind noch strenger als beim Edelbrandniveau. Es gelten dieselben chemisch-analytische Vorgaben wie beim Edelbrand (Limits beim Essig, Methanol, Fuselalkohole, Mindestalkoholgehalt uvm.), aber beim österreichischen Qualitätsbrand ist gar keine Süssung mehr erlaubt.

Im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex B23) finden Sie weitere Details, z. B. zu den chemisch-analytischen Vorgaben von Edel- und Qualitätsbrand.

Titelbild

© Klaus Postmann


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